Gewährleistung und Garantie
Wenn Sie ein BZEN E-Bike kaufen, können Sie ganz entspannt sein. Für Ihr E-Bike gilt eine erweiterte Herstellergarantie, die über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinausgeht. Es ist wichtig, dass Sie sich immer auf Ihr E-Bike verlassen können und es unter guten Bedingungen genießen können. Aus diesem Grund bietet BZEN 5 Jahre Garantie auf Rahmen und Gabeln.
Vorgehensweise und Bedingungen
Jedes neue BZEN E-Bike hat eine gesetzliche Garantie von 2 Jahren ab Lieferdatum. Diese Gewährleistung umfasst unsere Rahmen und alle Originalkomponenten gegen Herstellungs- und Materialfehler.
Beim Verkauf eines gebrauchten E-Bikes (z. B. eines Vorführmodells) ist die gesetzliche Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt.
Diese gesetzliche Gewährleistung beschränkt sich auf den Austausch des defekten Rahmens oder der defekten Teile und ist die einzige Abhilfe im Rahmen der Gewährleistung.
Die Klage verjährt innerhalb eines Jahres ab dem Tag, an dem der Käufer die Vertragswidrigkeit entdeckt hat, ohne dass diese Frist vor Ablauf der in § 1 vorgesehenen Zweijahresfrist abläuft. Ansprüche aus dieser Garantie müssen jedoch innerhalb von zwei Monaten nach der Entdeckung des Mangels durch den Käufer geltend gemacht werden. Sie müssen direkt auf unserer Website unter Support/Garantie oder per E-Mail an support@bzenbikes.com eingereicht werden. Wenn Sie sich auf der BZEN-Website registriert haben, dienen Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse als Kaufnachweis. Wenn Sie sich nicht auf unserer Website registriert haben, legen Sie bitte eine Kopie Ihrer Rechnung vor.
Diese Gewährleistung gilt nicht für normale Abnutzung, unsachgemäße Montage oder Wartung des Fahrrads sowie für den Einbau von Teilen oder Zubehör. Die Gewährleistung gilt nicht für Schäden oder Ausfälle aufgrund von Unfällen, unsachgemäßer Verwendung, Missbrauch oder Nachlässigkeit. Durch Modifikationen am Rahmen oder an Originalteilen erlischt diese Gewährleistung. BZEN SRL haftet nicht für zufällige oder Folgeschäden.
Arbeitskosten im Zusammenhang mit dem Austausch von Teilen sind nur dann durch die Gewährleistung abgedeckt, wenn die Wahl der Reparaturwerkstatt im Voraus von BZEN genehmigt wurde. Die Reparaturen sollten vorzugsweise von einer zertifizierten BZEN-Partnerwerkstatt durchgeführt werden. Der Käufer kann jedoch auch eine andere Werkstatt wählen, sofern er BZEN im Voraus einen detaillierten Kostenvoranschlag vorlegt und diesen schriftlich genehmigt. BZEN wird je nach Verfügbarkeit und Kosten entscheiden, ob das/die benötigte(n) Bauteil(e) direkt an die ausgewählte Werkstatt geschickt oder von der Werkstatt gekauft wird/werden.
Die Rechnung muss in jedem Fall auf den Namen von BZEN SRL, Croix Henrard 22, B-4140 Sprimont, Belgien ausgestellt werden.
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewähren wir für Modelle ab 2023 freiwillig eine erweiterte Garantie von insgesamt 5 Jahren ab Rechnungsdatum für BZEN-Rahmen und BZEN-Gabeln, ausgenommen Lager und Stoßdämpfer sowie Schäden an Lackierung/Eloxierung.
Ohne Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden unterliegt unsere freiwillige Garantie den folgenden zusätzlichen Bedingungen: Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch unsachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch gemäß den auf unserer Website und in unserer Bedienungsanleitung beschriebenen Einsatzbereichen für das jeweilige Produkt verursacht wurden, wie zum Beispiel: Vernachlässigung des Produkts; Veränderungen an Rahmen oder Gabel (z. B. Gravuren oder Lackierungen); Stürze; übermäßige Belastung; Sprünge; Montage und Änderung von Zusatzkomponenten, die nicht ausdrücklich von uns genehmigt wurden, oder Austausch unserer Originalkomponenten durch Komponenten, die keine vergleichbare Qualität aufweisen.
Die Gewährleistungsrechte für die erweiterte Garantie beschränken sich auf die oben genannten Punkte, und zusätzliche Kosten (wie Montage, Transport usw.) sowie zusätzliche Kosten für Montage oder Material aufgrund eines Modellwechsels sind nicht abgedeckt. Im Rahmen unserer freiwilligen Garantie trägt der Kunde diese Kosten.
Unsere Garantie gilt ausschließlich für den ursprünglichen Käufer des Produkts.
2 Jahre GEWÄHRLEISTUNG
- 2 Jahre ab Rechnungsdatum
- Nur für die Komponenten und die Herstellungsfehler, die bei der Lieferung vorhanden waren
- Unabhängig vom Eigentümer
- Zusätzlich zu den Komponenten übernimmt BZEN die Versand- und Arbeitskosten.
5 Jahre GARANTIE
- 5 Jahre ab Rechnungsdatum
- Nur für die Komponenten und die Herstellungsfehler, die bei der Lieferung vorhanden waren
- Gilt ausschließlich für den Rahmen und die Gabel
- Beschränkt auf den Erstbesitzer
- Die Kosten für Versand, Arbeit und Zoll (falls zutreffend) werden vom Eigentümer getragen.